Ergänzungskraft · Modul 3/4

Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen

Kompetenzerwerb im Blended Learning-Format mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Die Inhalte werden praxisnah und transferorientiert erarbeitet.

Praxisnah · persönlich · bubi
Einblick in die bunte Bildungsakademie
Gelb-blaues Q-Logo der Ergänzungskraft-Weiterbildung
08.03.2027 startet ein neuer Kurs
26.04.2028 geplantes Ende
200 UE zeitlicher Umfang
Deggendorf Ort der Weiterbildung
2.990,00 € Kosten der Weiterbildung
Kompetenzerwerb

Modul 3 und Modul 4 praxisnah verbinden

Die Weiterbildung stärkt die pädagogische Handlungssicherheit Schritt für Schritt – mit Blick auf Reflexion, Planung, Bildungsprozesse und die professionelle Rolle als Ergänzungskraft.

Methoden

Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.

Gelb-blaues Q-Logo Ergänzungskraft
Blended Learning mit persönlicher Begleitung Präsenz, Online-Workshops und selbstgesteuerte Lernphasen greifen sinnvoll ineinander.

Modul 3

  • Stärkung des eigenverantwortlichen pädagogischen Reflektierens, Handelns und Planens
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf die Rolle als Ergänzungskraft
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf gruppenbezogene pädagogische Prozesse
  • Stärkung der Kompetenzen und Haltung im Hinblick auf Partizipation der Kinder und Familien, den Umgang mit schwierigen pädagogischen Situationen und ein gezielteres Verständnis kindlicher Bildungsprozesse
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf Schlüsselprozesse wie Beobachten und Dokumentieren, Bildungspartnerschaft und Übergänge

Modul 4

  • Pädagogische Professionalität und Sicherheit als Ergänzungskraft erwerben und fortlaufend reflektieren
  • Eine vertiefte Vorstellung der Bildungsbereiche entwickeln und diese in unterschiedlichen Bildungsorten gezielt stärken
  • Differenziertere Reflexion über die eigene pädagogische Haltung und Praxis
  • Routinen im Hinblick auf Schlüsselprozesse entwickeln und regelmäßig reflektieren
  • Zunehmend differenzierter Blick auf Bildung, Lernen und Entwicklung
  • Pädagogisches Handeln in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und mit verschiedenen Altersgruppen
Voraussetzungen

Was für Zertifizierung und Einstieg wichtig ist

Hier finden Sie die Voraussetzungen für die erfolgreiche Zertifizierung sowie den Einstieg in Modul 3.

Zertifizierungsvoraussetzung

Kontinuierliche, aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen. Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien. Bitte besprich die Transferaufgaben auch immer mit deiner Anleitung und dokumentiere deine Erfahrungen im Lerntagebuch.
Videofeedback: Einbringen eines eigenen Videos sowie aktive Teilnahme an einem Feedbackgespräch zu dieser Videosequenz.
Mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz sowie ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu dieser Praxissequenz (10 Seiten)

Zugangsvoraussetzung

In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die:

das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
oder
eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder
ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
Abschluss der Mittelschule oder höher
einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag, der Kindertagespflege, Großtagespflege, schulvorbereitenden Einrichtung oder als Individualbegleitung),
sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Wichtig: Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich. Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, Mittagsbetreuung, Großtagespflege ohne Praxisanleitung oder SVE ist dabei nicht ausreichend.
Anschlussfähigkeit

Wie es nach und während der Qualifizierung weitergeht

Die Qualifizierung eröffnet Anschlussmöglichkeiten und regelt zugleich, unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft möglich ist.

Während der Qualifizierung

Anstellung während Modul 3/4

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.

Nach Abschluss

Anstellung nach Modul 3/4

Nach erfolgreichem Abschluss gelten unterschiedliche Möglichkeiten für Mini-Kita, Kindertageseinrichtung und Anrechnung in den Anstellungsschlüssel.

Details zu Modul 5
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Details während der Qualifizierung

Modul 3

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.

Modul 4

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Details nach Abschluss

Modul 3

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder – bei Abschluss von Modul 3 und 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren – in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich.

Modul 4

Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel (§ 17 Abs. 1 und 2 AV BayKiBiG) eingerechnet werden.

Hinweis: Die fachlichen Vorgaben wurden hier bewusst originalnah übernommen, damit die rechtlichen Begriffe und Voraussetzungen erhalten bleiben.
Anschlussfähigkeit

Wie es nach und während der Qualifizierung weitergeht

Die Qualifizierung eröffnet Anschlussmöglichkeiten und regelt zugleich, unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft möglich ist.

Während der Qualifizierung

Anstellung während Modul 3/4

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.

Nach Abschluss

Anstellung nach Modul 3/4

Nach erfolgreichem Abschluss gelten unterschiedliche Möglichkeiten für Mini-Kita, Kindertageseinrichtung und Anrechnung in den Anstellungsschlüssel.

Details zu Modul 5
Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Details während der Qualifizierung

Modul 3

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Mit Beginn des Modul 3 ist eine Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich, sofern absehbar ist, dass Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.

Modul 4

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Details nach Abschluss

Modul 3

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder – bei Abschluss von Modul 3 und 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren – in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich.

Modul 4

Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.

Hinweis: Die fachlichen Vorgaben wurden originalnah übernommen, damit die rechtlichen Begriffe und Voraussetzungen erhalten bleiben.
Anfahrt & Parken

Gut ankommen in Deggendorf

Unsere Weiterbildung findet in Deggendorf statt. Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise zur Anfahrt und zum Parken.

Seminarort

bunte Bildungsakademie Deggendorf Untere Vorstadt 12
94469 Deggendorf

Parken

Unsere Seminare dauern ganztägig von 09:00 bis 16:00 Uhr. Deshalb empfehlen wir Ihnen für einen kompletten Seminartag die nahegelegenen Parkhäuser, Tiefgaragen oder Parkplätze zu nutzen. So können Sie Ihr Fahrzeug sorgenfrei abstellen und in wenigen Minuten zu Fuß zum Seminarraum gelangen.

Wir freuen uns darauf, Sie bald in unseren neuen Räumlichkeiten in Deggendorf begrüßen zu dürfen!

Anfahrt

Regen / Bayerischer Wald

B 11 bis zum Kreisverkehr an der Donaubrücke folgen. Im Kreisverkehr die 2. Ausfahrt in die Untere Vorstadt nehmen. Nach ca. 300 m erreichen Sie auf der linken Seite die Untere Vorstadt 12.

Passau / B 8

B 8 stadteinwärts bis zur Donaubrücke fahren. Direkt nach der Brücke im Kreisverkehr die 1. Ausfahrt in die Untere Vorstadt nehmen. Nach etwa 250 m liegt Haus 12 auf der rechten Straßenseite.

München / A 92

A 92 bis zur Ausfahrt „Deggendorf-West“ nehmen. Weiter auf der B 85 Richtung Stadtzentrum. Am Kreisverkehr „Bahnhof“ die 1. Ausfahrt auf die B 8 wählen. An der nächsten Ampel rechts in die Untere Vorstadt abbiegen. Nach ca. 200 m finden Sie Haus 12 auf der linken Seite.

Regensburg / A 3

A 3 bis zur Ausfahrt „Deggendorf-West“ nehmen. Weiter auf B 533/B 20 bis zum Kreisverkehr „West“. Im Kreisverkehr die 3. Ausfahrt auf die B 8 nehmen. Im folgenden Kreisverkehr die 2. Ausfahrt in die Untere Vorstadt wählen. Nach etwa 150 m liegt Haus 12 auf der rechten Seite.

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