Ergänzungskraft
in bayerischen Kindertageseinrichtung Modul 3 & Modul 4ALLE INFOS
Kompetenzerwerb
Modul 3
- Stärkung des eigenverantwortlichen pädagogischen Reflektierens, Handeln und Planens
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf die Rolle als Ergänzungskraft
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf gruppenbezogene pädagogische Prozesse
- Stärkung der Kompetenzen und Haltung im Hinblick auf Partizipation der Kinder und Familien, Umgang mit schwierigen pädagogischen Situationen und gezielterem Verständnis von kindlichen Bildungsprozessen
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf Schlüsselprozesse (Beobachten und Dokumentieren, Bildungspartnerschaft, Übergänge etc.)
Modul 4
- Pädagogische Professionalität und Sicherheit als Ergänzungskraft erwerben und fortlaufend reflektieren (Verantwortungsbereich, Team, eigene Rolle und Kompetenzen)
- Eine vertiefte Vorstellung der Bildungsbereiche entwickeln und wie diese in den unterschiedlichen Bildungsorten gezielt und mit hoher Interaktionsqualität gestärkt werden können
- Differenziertere Reflexion über die eigene pädagogische Haltung und Praxis
- Routinen im Hinblick auf Schlüsselprozesse entwickeln und regelmäßig reflektieren
- Zunehmend differenzierter Blick auf Bildung, Lernen und Entwicklung
- Pädagogisches Handeln in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlichen Altersgruppen
Methoden
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet
Zeitlicher Umfang
200 UE
Kosten und Hinweise zur Finanzierung
Modul 3 und Modul 4
Gesamtpreis: 2990,00 Euro (Ratenzahlung möglich)
Zertifizierungsvoraussetzung
- Kontinuierliche, aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
- Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen.Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien. Bitte besprich die Transferaufgaben auch immer mit deiner Anleitung und dokumentiere deine Erfahrungen im Lerntagebuch.
- Videofeedback: Einbringen eines eigenen Videos sowie aktive Teilnahme an einem Feedbackgespräch zu dieser Videosequenz.
- Mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz sowie ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu dieser Praxissequenz (10 Seiten)
Zugangsvoraussetzungen
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
- das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
oder
- eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder
- ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung),
- sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
Anschlussfähigkeit
Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Modul 5
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung
Modul 3:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Modul 4:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden, aber weiterhin
Anstellungsmöglichkeit nach Abschluss Modul 3 bzw. Modul 4
Modul 3:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder – bei Abschluss von Modul 3 und 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren – in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich.
Modul 4:
Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel (§ 17 Abs. 1 und 2 AV BayKiBiG) eingerechnet werden. Siehe hierzu https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/34/baymbl-2024-34.pd
Gesamtkonzept
Termine



Modul 3 zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und um Kompetenzen ergänzt, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.
Zum Beispiel: Wie gestalte ich Interaktionen mit Kindern im Sinne des BayBEP? Wie setze ich Partizipation von Kindern im Alltag um? Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation? Wie lebe ich eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft anstatt einer Elternarbeit? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen?
Ab Beginn des Moduls 3 ist eine Tätigkeit in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege (jeweils Standort Bayern) notwendig. Zudem muss es eine Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort geben.
Modul 4 fokussiert auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Ergänzungskrafttätigkeit und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung des Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.
Zum Beispiel: Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation und wie unterstütze ich darüber gezielt die Kompetenzentwicklung der Kinder? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen? Wie gehe ich individuell auf den familiären Hintergrund und die Lebenswelt von Kindern ein? Wie gestalte ich pädagogische Angebote – Bedürfnis- und Interessenorientiert? Welche Rolle übernehme ich bei der Eingewöhnung neuer Kinder?
Zum Einstieg in das Modul 4 ist eine Tätigkeit in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort (jeweils Standort Bayern) notwendig.
Ort:
Deggendorf/ Straubing
Datum:
Start: 27.01.2025
Ende: 08.04.2025
Kontakt:
09962-9599169
info@bunte-bildungsakademie.de
Kosten:
2990,00 € (Ratenzahlung möglich)
inklusive Verpflegung
Ansprechpartnerin
Sarah Daucher
Seminarleitung, Maßnahmenplanung, Referentin
Sozialpädagogin B.A., Traumapädagogin, Fachberaterin für tiergestützte Interaktion
- Seminarbetreuung und Verwaltung
- Seminarplanung und Organisation
- Ansprechpartnerin “Ergänzungskraft und Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen”
sarah.daucher@bunte-bildungsakademie.de